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   BGH, 15.04.1980 - 1 StR 848/79   

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https://dejure.org/1980,13143
BGH, 15.04.1980 - 1 StR 848/79 (https://dejure.org/1980,13143)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1980 - 1 StR 848/79 (https://dejure.org/1980,13143)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79 (https://dejure.org/1980,13143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Beurteilung der Art der Untersuchung als medizinisch geboten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 848/79
    Es hätte aber angegeben werden müssen, ob das Landgericht die Bedeutungslosigkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen annehmen wollte; im letzteren Fall hätten die Umstände angeführt werden müssen, aus denen die Bedeutungslosigkeit gefolgert wurde (BGHSt 2, 284, 286; stand. Rspr.).
  • BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Strafzumessung bei

    Sie liegen auch nicht auf der Hand, so daß sich etwa deshalb ihre Darlegung erübrigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 116/80).
  • BGH, 05.03.1981 - 1 StR 644/80

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Beschluß, mit dein ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79).
  • BGH, 12.02.1981 - 1 StR 821/80

    Teilweise Aufhebung eines Strafurteils im Revisionsverfahren - Aufhebung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79).
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